In Sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook und Instagram sollten Sie zunächst die PosterInnn dazu auffordern, die Inhalte zu löschen. Kommen diese Ihrer Forderung nicht nach, können Sie unerwünschte Inhalte bzw. involvierte Personen und Gruppen an die SeitenbetreiberInnen melden.
Auf anderen Websites und Blogs richten Sie die Aufforderung zur Löschung am besten an den Inhaber bzw. die Inhaberin der Seite (Webmaster). Finden sich im Impressum keine Kontaktdaten, können Sie über ein „Who Is“-Abfrage Auskunftsbegehren Informationen erhalten, wer für eine Website verantwortlich ist (für AT-Domains www.nic.at/domainsuche, für DE-Domains www.denic.de/webwhois und für COM-/-ORG/-NET-Domains www.whois.com).
Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle, falls die Inhalte auch nach Aufforderung nicht gelöscht werden. Beziehen Sie sich dabei konkret auf das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) oder im Falle von Nacktbildern von unter 18-Jährigen auf „Pornografische Darstellung Minderjähriger“ (§ 207a StGB).
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